Wahlanfechtungsklage
Heute war also der große Tag: Vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg wurde meine Klage “Thorsten Meyerer gegen Freistaat Bayern wegen Wahlanfechtung” verhandelt. Klingt spektakulär, war es aber nicht. In nicht einmal 40 Minuten war die Verhandlung vorbei. Die Argumente wurden ausgetauscht, die Richter zogen sich zur Beratung zurück und morgen Mittag gibt es das Urteil. Dennoch hatte ich einen positiven Eindruck von der Verhandlung. Die Richter schienen ernsthaft interessiert und schienen keine vorgefasste Meinung zu haben (wie die in Regensburg, die die ähnlich lautende Klage der SPD Kelheim sofort mit Hinweis auf das Verfassungsgerichtsurteil abgeschmettert haben). Der Presseaufmarsch war enorm: Der Chefredakteur des Boten vom Untermain, Herr Kümmel, ist extra nach Würzburg gekommen, der Bayerische Rundfunk war da, zwei Nachrichtenagenturen, das lokale Fernsehen und die Main-Post. Selbst wenn die Klage in der ersten Instanz scheitern sollte, ist die Wahlanfechtung zumindest politisch ein Erfolg.
Nachtrag: Heute Morgen kam dann das Urteil. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Jetzt muss man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann mal sehen, wie es weitergehen soll.
15. Oktober 2008 um 17:14
Der Patrick Wötzel hat seinen Artikel zur Verhandlung schon online:
http://www.woetzel-online.info/index.php?op=ViewArticle&articleId=659&blogId=1
15. Oktober 2008 um 17:59
[...] In Bayern haben bei Kommunalwahlen seit einigen Jahren “Tarnlisten” der CSU Tradition. So bildet etwa im Kreis Miltenberg die CSU Mittelstandsunion eine eigene Liste. Das wird dann “Neue Mitte” genannt und als Unabhängig ausgegeben. 65% der gelisteten Personen sind CSU Mitglieder und meist auch Mandatsträger in Gemeinden oder Städten. Somit tritt die CSU eigentlich mit 120 Personen zur Wahl an, statt wie übliche (im Kreis Mil) mit 60 Personen. Gegen diese Wahlverzerrung hat die SPD Klage erhoben und nun läuft die Verhandlung. Es geht ja gar nicht darum, dass die CSU mehr Stimmen bekommt, sondern einfach um die Frage ob man sowas machen darf. Denn natürlich könnten die anderen Parteien ebenfalls eine “Zweitliste” bilden. Die Jusos würden dann eben die “Neuere Mitte” gründen. Aber ob das im Sinne der Demokratie wäre? Mehr dazu siehe bei Thorsten Meyerer. [...]
22. August 2009 um 19:46
Was sagst du bzw. die SPD zum “endgültigen” Gerichtsurteil zur Neuen Mitte ?
Ich hatte dies so erwartet !
MfG
HJF
23. August 2009 um 22:59
Tja, was soll ich dazu sagen? Das Verwaltungsgericht hat gesprochen und bewertet nur die formelle Richtigkeit der Listenaufstellung. Zwischen den Zeilen des Urteils bzw. der Begründung der Abweisung der Zulassung der Berufung kann man durchaus sehen, dass das Gericht durchaus das Vorgehen von CSU und Neuer Mitte politisch für fragwürdig hält, was aber nicht Bestandteil der juristischen Prüfung sein kann. Leider!
Man kann so einiges erwarten und fatalistisch als gegeben ansehen oder man kann versuchen, etwas, das man für fragwürdig hält, zu bekämpfen.
In diesem Sinne ist das Urteil juristisch zwar eine Niederlage, politisch aber ein Erfolg, da ein für allemal geklärt und öffentlich bekannt (siehe Berichterstattung) ist, wer auf der Liste der Neuen Mitte kandidiert hat, nämlich überwiegend CSU-Mitglieder. Deshalb bleibt die Neue Mitte, unbeschadet des Urteils, für mich und die SPD eine Zweitliste der CSU und wird auch als solche behandelt.
26. August 2009 um 12:07
Der ganze Rummel hat der NM damals sicherlich auch Stimmen gekostet. Das war auch ein guter Nebeneffekt, denn es war ja eben vielen Menschen nicht klar, wer da kandidiert.
Wenn man böse wäre, müsste man zur nächsten Kreistagswahl halt wirklich eine zweite SPD-Liste aufstellen. Ganz offensichtlich Junge Sozialdemokraten oder sowas. Dann wäre das Geschrei plötzlich richtig groß…
04. September 2009 um 09:41
Hallo Thorsten,
einerseits ein zu erwartendes Ergebnis. Denn das Gericht hat und hatte nur die formale Rechtmäßigkeit der Liste, deren Aufstellung und Zusammensetzung (zB Verbot von Doppelkandidaturen) zu überprüfen.
Politische, ethische oder sonstige Aspekte durften das Gericht, juristisch gesehen, nicht beeinflussen.
Andererseits hat das VG in Würzburg dem Verfahren doch, im Rahmen des Möglichen, die Bedeutung gegeben, die es ihm zugemessen hat.
Denn die Klage wurde eben nicht per Gerichtsbeschluss ohne mündliche Verhandlung als offensichtlich unbegründet abgeschmettert, was durchaus möglich gewesen wäre, rein juristisch, sondern öffentlich mündlich verhandelt und offensichtlich auch nicht nur formelhaft mit dem Hinweis auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung begründet.
Auch das ein, wenn auch kleiner und ehr subtiler Erfolg, der allerdings in der breiten öffentlichkeit kaum zu vermitteln sein wird. Schade eigentlich.
Übrigens wäre es in diesem Zusammenhang überlegenswert, das vollständige schriftliche Urteil, anonymisiert, entweder hier oder sonst an einem leicht zugänglichen Ort als pdf zu veröffentlichen, und gegebenenfalls auf diese Weise auch entsprechende andere Entscheidungen zugänglich zu machen.
Und, was auch Robin schon angemerkt hatte, durchaus ernsthaft Gedanken an den Aufbau einer zusätzlichen Liste zu prüfen.
Sei es eine Junge Liste, eine Aktion Soziale Gerechtigkeit oder sonst etwas, und bei dem Aufbau einer solchen Liste durchaus gezielt auch auf bestimmte Zielgruppen hinzuarbeiten.
Diese “Tarnmöglichkeit” ist ja, wie die Gerichte sagen, vollkommen legal und durchaus nicht CSU-patentiert.
If you can’t beat them, join them.