… und über die Notwendigkeit der kritischen Auseinandersetzung mit der (Monopol-)Presse.
In Artikel 5 GG heißt es wörtlich: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
Und das ist auch gut so. Problematisch wird das Ganze aber dann, wenn es, wie zum Beispiel bei uns im Landkreis nur eine einzige Zeitung gibt, in der man sich über kommunalpolitische Themen informieren kann. Ich unterstelle der regionalen Zeitung keineswegs, dass sie parteiisch oder tendenziös berichtet. Das kann man schon daran erkennen, dass fast jede Partei hin und wieder unzufrieden mit der Berichterstattung ist. Ist ja auch klar, denn wer lässt sich schon gerne kritisieren?
Allerdings wird aber auch hin und wieder von journalistischer Seite gegen formale Kriterien verstoßen (was ja auch kein Wunder ist, denn die Redaktionen werden aus Kostengründen immer mehr ausgedünnt, was das hauptberufliche Personal gelernter Journalisten anbelangt), z.B. was die klare Trennung von journalistischen Stilformen und Textsorten betrifft. So werden Berichte gerne mal mit Kommentaren durchsetzt, was nicht von jedem Leser so nachvollzogen und klar unterschieden werden kann. Problematisch wird es dann, wenn es eben nur eine Tageszeitung gibt, die nur einen Blickwinkel auf eine Veranstaltung zulässt. Die fehlende Konkurrenz erschwert es dann, sich “aus allgemein zugänglichen Quellen (Plural!) ungehindert zu unterrichten”. Durch das Internet bietet sich zwar die Chance, seine eigene (subjektive) Meinung und Sicht der Dinge zu äußern und als falsch empfundene Darstellungen zu kritisieren und richtig zu stellen. Allerdings ist die Verbreitung nicht mit einer täglich erscheinenden Zeitung zu vergleichen.
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Umso wichtiger ist es aber dann auch für die Presse, dass man klar zwischen Meinungsäußerung und Berichterstattung unterscheidet und dies deutlich macht. Jeder soll seine eigene Meinung haben und sie sich frei bilden können. Die Verantwortung eines Journalisten ist nicht zu unterschätzen. Unzutreffende Aussagen oder unzureichende Recherchen sind immer ärgerlich, aber nicht immer problematisch. Wohl aber, wenn einem Leser aufgrund fehlender Konkurrenz nur eine Sicht auf die Dinge zur Verfügung steht und er sich eben nicht (wegen fehlender Vergleichsmöglichkeiten) ein unabhängiges Urteil bilden kann.